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Corona-Verordnung

Liebe Gäste,

folgende Regelungen für Anreise und Aufenthalt auf unserem Campingplatz Schluchsee sind zu beachten:

Anreisen darf, wer vollständig geimpft oder genesen ist (Nachweis) oder einen tagesaktuellen (max. 24 Stunden alt) und zertifizierten negativen Covid-19-Schnelltest einer anerkannten Teststelle (kein PCR Test erforderlich) vorlegen kann.

Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage während des Aufenthalts einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen.

"Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier etwa durch den Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind." Dies gilt auch für die Schulferien.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Ihr Camping Schluchsee -Team

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